Was ist der Sonderpädagogische Dienst?

Der Sonderpädagogische Dienst versteht sich als Beratungs- und Unterstützungsangebot für Kinder, die die allgemeine Schule besuchen.

  • Beratung der beteiligten Lehrer und Erziehungsberechtigten.
  • Mitwirkung bei der Förder- ggf. Hilfeplanung der allgemeinen Schule in Kooperation mit den Erziehungsberechtigten und ggf. außerschulischen Leistungs- und Kostenträgern.
  • Unterstützung der Schulen beim Aufbau geeigneter Hilfesysteme und Förderkonzepte, Klärung des optimalen Förderortes für das Kind
  • Diagnostik – Klärung des sonderpädagogischen Förderbedarfs in Kooperation mit den Erziehungsberechtigten, den Lehrkräften der allgemeinen Schulen und weiteren Fachdiensten.
  • Berichte mit Vorschlägen zur weiteren Beschulung.

Wann tritt der Sonderpädagogische Dienst in Erscheinung?

Der Sonderpädagogische Dienst tritt immer dann hinzu, wenn Erziehungsberechtigten oder Lehrerinnen und Lehrern der Regelschule auffällt, dass ein Kind erhebliche Schwierigkeiten im Erreichen der Ziele der Regelschule hat. Mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten kann der Sonderpädagogische Dienst dann hinzugezogen werden.

Für welche Schülerinnen und Schüler?

Überwiegend tritt der Sonderpädagogische Dienst bei Schulkindern in Erscheinung, darüber hinaus führt der Sonderpädagogische Dienst auch Überprüfungen im Rahmen der Feststellung des Lernortes im letzten Kindergartenjahr durch. Auch hier wird der besondere Förderbedarf des Kindes ermittelt.

Der Sonderpädagogische Dienst der Hardtschule SBBZ Lernen ist zuständig für:

Grundschule Schlierbach, Grundschule Roßwälden, Grundschule Weiler, Grundschule Bünzwangen, Grundschule Hardtschule Ebersbach, Marktschule Ebersbach, Raichberg-Realschule Ebersbach, Raichberg-Gymnasium Ebersbach

Ablauf

  • Das Kind zeigt Auffälligkeiten, die darauf hindeuten können, dass es den Zielen der allgemeinbildenden Schule nicht folgen kann.
  • Erziehungsberechtigte bzw. Lehrerinnen und Lehrer wenden sich an den Sonderpädagogischen Dienst.
  • Die Erziehungsberechtigten erteilen ihr schriftliche Einverständnis, dass der Sonderpädagogischen Dienst für sie tätig werden kann.
  • Der Sonderpädagogische Dienst hospitiert im allgemeinen Unterricht, arbeitet mit dem Kind in Einzelsituationen und versucht herauszufinden in welchem Bereich die Schwierigkeiten liegen.
  • Beratung der Eltern und der beteiligten Lehrkräfte.
  • Gegebenenfalls stellen eines Antrags zur Feststellung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot mit dem Ziel der Klärung des sonderpädagogischen Förderbedarfs im Rahmen einer kooperativen Diagnostik.
  • Nach der Diagnosephase werden die Ergebnisse der Diagnostik mit den Erziehungsberechtigten detailliert besprochen.
  • Stellt sich im Rahmen des Überprüfungsverfahrens heraus, dass das Kind einen Sonderpädagogischen Bildungsanspruch hat, so haben Erziehungsberechtigte die Möglichkeit, ihr Kind entweder in einem inklusiven Setting an einer Regelschule oder an einem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum unterrichten zu lassen.

Ansprechpartner           

Einwilligungserklärung (PDF)
Pädagogischer Bericht Regelschule (DOCX)
SBA-Antrag (DOCX)
Ablauf SBA (PDF)