Was ist Inklusion?

Inklusive Beschulung ist die Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderung im gemeinsamen Unterricht an der Regelschule.

Die Kinder mit einem sonderpädagogischen Bildungsanspruch, die inklusiv beschult werden, gehören zu „ihrer“ Klasse an der allgemeinen Schule. Entsprechend ist ihr Bildungsangebot einerseits von deren Profil geprägt, andererseits gilt für sie der Bildungsplan der Förderschule, der sich an individuellen Lernbedürfnissen und Fähigkeiten orientiert.

Um dem jeweiligen Bildungsanspruch gerecht zu werden, werden in der Regel Gruppen aus mehreren Kindern mit einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot gebildet. Derzeit werden im Bereich des Staatlichen Schulamts Göppingen für ein Kind mit einem sonderpädagogischen Bildungsanspruch im Bereich Lernen zwei Wochenstunden sonderpädagogische Unterstützung bereitgestellt.

Sonderschullehrkräfte unterrichten dann beispielsweise gemeinsam mit den Klassenlehrerinnen und Klassenlehrern, fördern individuell wo es notwendig ist und beraten in Bildungsfragen und bei Fragen des Werdegangs.

Wann ist Inklusion möglich?

Wenn ein Kind einen Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot hat, so kann dieser Anspruch auch in einem inklusiven Setting an einer Regelschule realisiert werden.

Die inklusive Beschulung stellt neben der traditionellen Beschulung an einem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) eine weitere Möglichkeit der Beschulung dar, die eventuell für ein Kind passen könnte. Erziehungsberechtigte, die den inklusiven Weg für und mit ihrem Kind gehen wollen, melden dies bis zum 01. Februar über das Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentrum, die allgemeine Schule oder direkt beim Staatlichen Schulamt Göppingen.

Im sich daran anschließenden Prozess der Bildungswegekonferenz wird der zukünftige Lernort des Kindes geplant und festgelegt.

Für welche Schülerinnen und Schüler?

Grundsätzlich ist das inklusive Bildungsangebot eine Möglichkeit für alle Schülerinnen und Schüler mit einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot.

Die Schülerinnen und Schüler werden an der Regelschule auch nach dem Bildungsplan des Förderschwerpunkt Lernens unterrichtet. Die Hardtschule SBBZ Lernen als zuständiges SBBZ unterstützt diese Schülerinnen und Schüler an den jeweiligen Schulen mit sonderpädagogischen Lehrkräften.

Ablauf

  • Das Kind zeigt Auffälligkeiten, die darauf hindeuten können, dass es den Zielen der allgemeinbildenden Schule nicht folgen kann.
  • Erziehungsberechtigte bzw. Lehrerinnen und Lehrer wenden sich an den Sonderpädagogischen Dienst.
  • Erziehungsberechtigte erteilen eine schriftliche Einverständnis, dass der Sonderpädagogischen Dienst für sie tätig werden kann.
  • Der Sonderpädagogischen Dienst hospitiert im allgemeinen Unterricht, arbeitet mit dem Kind in Einzelsituationen und versucht herauszufinden in welchem Bereich die Schwierigkeiten liegen.
  • Beratung der Erziehungsberechtigten und der beteiligten Lehrkräfte.
  • Gegebenenfalls stellen eines Antrags zur Feststellung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot mit dem Ziel der Klärung des sonderpädagogischen Förderbedarfs im Rahmen einer kooperativen Diagnostik.
  • Nach der Diagnosephase werden die Ergebnisse der Diagnostik mit den Erziehungsberechtigten detailliert besprochen.
  • Stellt sich im Rahmen des Überprüfungsverfahrens heraus, dass das Kind einen Sonderpädagogischen Bildungsanspruch hat, so haben Eltern die Möglichkeit, ihr Kind entweder in einem inklusiven Setting an einer Regelschule oder an einem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum unterrichten zu lassen.
  • Der Wechsel von einem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum in eine Regelschule und umgekehrt ist selbstverständlich möglich.

Ansprechpartner

Flyer Inklusion (PDF)
Ablauf SBA (PDF)